| bundesweit | Aktionen zum Todestag von Rudolf Heß sind nicht verbietbar veröffentlicht
am: 17.08.2008
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Trotz Verboten ging spontan noch einiges
Schon am Freitagabend bestätigte sich, daß nach Wunsiedel auch eine geplante private Veranstaltung auf einem Privatgrundstück in Warmensteinach endgültig verboten blieb. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich wie schon in Sachen Wunsiedel geweigert, im Eilverfahren eine Entscheidung zu treffen. Damit blieb das fragwürdige Verbot des Landratsamt Wunsiedel, welches einen schwerwiegenden Eingriff in den Schutz der Privatsphäre darstellt, aufrecht erhalten. Bereits am Freitagmorgen hatten starke Polizeikräfte das Privatgrundstück umstellt und Platzverweise an Personen erteilt, die das Privatgrundstück betreten wollten. So wird in Bayern das Persönlichkeitsrecht mit Füßen getreten. Die bayerischen Verwaltungsgerichtsinstanzen deckten einhellig und ungeteilt die Ansicht des Landratsamtes. Wenn anschließend der Regierungspräsident von Oberfranken "allen beteiligten Behörden" für die "enge und gute Zusammenarbeit" dankt, dann spricht das Bände. Ein unabhängiger Aktivist hatte für den 16.08.2008 eine Demonstration im thüringischen Sonneberg unter dem Motto "frei sozial national" angemeldet. Auch diese Demonstration fiel der Verbotswillkür zum Opfer, denn es hätte ja eine "Ersatzveranstaltung" sein können. Im Laufe des Sonnabends folgten dann weitere Verbote - für Eilanmeldungen in den fränkischen Städten Erlangen, Herzogenaurach, Forchheim und Wiesentheid. In Herzogenaurach konnte sich zumindest noch ein Marschzug formieren, ehe die Polizei mit Platzverweisen gegen die Demonstranten vorging. Letztlich konnten sich etwa 70 Aktivisten auf einem Privatgrundstück in der näheren Umgebung sammeln. Doch privater Grund und Boden zählt im Freistaat nicht viel, wie wir schon aus Warmensteinach gelernt haben. Die Polizei "enteignete" die private Wiese kurzerhand und erteilte Platzverweise an alle Anwesenden. Zur Begründung hieß es, daß die Zusammenkunft auf diesem Grundstück angeblich eine Ersatzveranstaltung für die verbotene Zusammenkunft in Warmensteinach sei. Obwohl die Polizeikräfte nicht nur im Süden sehr konzentriert auftraten, sondern in vielen Städten, wo mit Aktionen gerechnet werden konnte, massiv vertreten waren, gelangen mehrere spontane Aufmärsche. Für Medienschlagzeilen sorgte schon kurz nach Bekanntwerden eine spontane Heß-Demo in der Braunschweiger Innenstadt, wo rund 50 Aktivisten zur Mittagszeit eine Dreiviertelstunde lang ungestört und friedlich marschieren konnten. Geordnet in Zweierreihen mit Fronttransparent und schwarzen Fahnen ging es durch die sehr belebten Einkaufsstraßen und Plätze. Mit Sprechparolen machten die Aktivisten immer wieder auf Rudolf Heß aufmerksam. Mit einer kurzen Zwischenkundgebung wurde den Passanten das Anliegen des spontanen Marsches deutlich gemacht. Die Polizei konnte mit gerade mal drei Streifenwagen das Geschehen nur hilflos begleiten. Erst nachdem die Spontandemo sich selbst aufgelöst hatte und Polizeikräfte nachgerückt waren, ergriffen die Beamten noch einige Kameraden und stellten deren Personalien fest. Teilnehmer berichteten, daß es während des Marsches mehrfach zu anerkennenden Reaktionen von Bürgern kam. Mittlerweile ist auch ein Video zur Aktion in Braunschweig im Internet zu sehen: http://de.youtube.com/watch?v=P97vNby6X50 Wegen massiver Polizeipräsenz war ein Marsch in Mannheim nicht realisierbar, daher wurde die Aktion nach Frankenthal verlegt, wo dann ca. 80 Aktivisten zur Mittagszeit vom Hauptbahnhof aus über den Rathausplatz in die belebte Innenstadt marschierten, um an Rudolf Heß zu erinnern. In Kiel schafften es ca. 40 Aktivisten, einen abendlichen Fackelmarsch durch die belebte Kieler Innenstadt durchzuführen, um gegen die Verbote der Heß-Gedenkveranstaltungen zu protestieren. Dabei wurde der Straßenverkehr vorübergehend lahmgelegt und die Polizei konnte den Marsch erst nach mehrmaligen Versuchen und mit Kräftezuführung stoppen. Der insgesamt halbstündige Marsch wurde dann aber in Polizeibegleitung fortgesetzt. Es gab keinerlei Verhaftungen oder sonstige Repressalien. Linke bekamen den Aufmarsch zwar mit, aber sie waren hilflos und vermochten nur bei der sonst so verhassten Polizei um Hilfe zu rufen. Die größte Spontandemo ereignete sich in der Nacht zum Todestag von Rudolf Heß in Uckermünde, wo rund 200-250 Aktivisten mit brennenden Fackeln Richtung Innenstadt marschierten. Wenige völlig überraschte Polizeikräfte konnten den Marsch zunächst nur begleiten. Erst am Ende, als die Teilnehmer wieder in ihre Fahrzeuge stiegen, hatte die Polizei Verstärkung erhalten, konnte aber lediglich noch einige Personalien feststellen. In zahlreichen Städten Nordrhein-Westfalens fanden Flugblattverteilungen mit der Forderung nach Meinungsfreiheit und Abschaffung der Knebelparagraphen 86a und 130 StGB statt. Mit diesen Aufklärungsaktionen sollte den Bürgern am Beispiel des Verbotsterrors gegen den Heß-Gedenkmarsch in Wunsiedel sowie der alltäglichen Unterdrückung von unliebsamen politisch-geschichtlichen Äußerungen vor Augen geführt werden, wie schlecht es in der BRD tatsächlich um die Meinungs- und Versammlungsfreiheit bestellt ist. Die Aktivisten äußerten sich zufrieden über den Verlauf der Verteilungen, da viele Passanten Zustimmung signalisierten. Verteilt wurde das Flugblatt mit dem Titel "Weg mit § 86a und § 130!" unter anderem in Dortmund, Ahlen, Gladbeck, Essen, Hattingen, Pulheim, Leverkusen, Soest und Windeck. Den Text des Flugblattes findet ihr im Anhang an diesen Bericht. Fazit: Aktionen zum Todestag von Rudolf Heß sind nicht verbietbar. Der nationale Widerstand hat den Staat auch anläßlich des 21.Todestages dazu gezwungen, einen erheblichen Aufwand betreiben zu müssen, um Verbote durchzusetzen und spontane Aktionen zu unterbinden. Dies gelang jedoch an kaum einem Ort, wo Aktivisten fest entschlossen waren, sich das Recht auf die Straße ganz spontan zu nehmen. Die zahlreichen Medienberichte und natürlich auch die kleinbürgerlichen Gegendemonstrationen in Wunsiedel und Warmensteinach haben ebenfalls bestens dazu beigetragen, daß das Thema Rudolf Heß nach wie vor öffentlich wahrgenommen wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat sich nunmehr schon zum vierten Mal um eine finale Entscheidung zur Rechtmäßgkeit des § 130 Absatz 4 und zur Frage der Anwendbarkeit auf das Heß-Gedenken gedrückt. Warum ein Gericht so viele Jahre benötigen will, um über eine Rechtssache zu befinden, die selbst für juristische Laien ganz leicht erfassbar ist, das läßt sich eigentlich nur noch mit einer absichtlichen Hinhaltetaktik erklären. Wie lange es noch bis zu einer Entscheidung in Sachen Wunsiedel dauert, ist nicht mehr absehbar. Das sollte für die kommenden Jahre vorausschauend berücksichtigt werden.
weitere Bilder von spontanen Aktionen:
Sponatner Marsch in Uckermünde
Spontaner Marsch in Braunschweig
Anhang: Originaltext des in NRW verteilten Flugblattes
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