| Aachen/Düren
| Nationaler Widerstand ging auf die Barrikaden gegen Polizeischikanen
/ ergänzt: veröffentlicht
am: 09.11.2008
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Spontaner Protest in der Dürener Innenstadt
In Aachen zeigte die Polizeiführung sich allerdings wenig beeindruckt von der Entscheidung mit der man schon gerechnet zu haben schien und wandelte die eigentlich geplante, angemeldete und höchstrichterlich genehmigte Demonstration per Auflage in eine Standkundgebung direkt am Aachener Hauptbahnhof um. Dieser "große strategische Schachzug" der Polizeiführung wird noch ein juristisches Nachspiel haben, welches ohne Frage in einer erneuten Niederlage der Stadt Aachen vor Gericht enden wird. Bereits heute stand außerdem für die Teilnehmer fest, daß soviel Demokratieverständnis nur eine erneute Einladung in die alte Kaiserstadt sein kann. Eine Einladung, die selbstverständlich dankbar angenommen wurde. Da man aber eigentlich nicht nach Aachen gefahren war, um im Schatten des Bahnhofs die Willkür einiger Schreibtischtäter zu genießen und danach dankbar für den schlechten Service wieder nach Hause zu fahren, entschlossen sich über 80 Aktivisten aus dem Rheinland und dem Ruhrgebiet ihren Unmut noch auf die Straße zu tragen. Auf der Rückfahrt wurde spontan ein Stopp in der Stadt Düren bei Aachen eingelegt, um auf die staatliche Repression und die Willkür entsprechend zu reagieren. Die Polizeibeamten, die wohl mitgeschickt wurden um die Rückreise der Kameraden zu überwachen, trauten ihren Augen nicht als direkt vor dem Dürener Bahnhof Transparente entrollt wurden und sich ein Demonstrationszug lautstark unter den Parolen "Hier marschiert der nationale Widerstand!" und "Nationaler Sozialismus - Jetzt!" seinen Weg in die Dürener Innenstadt zu bahnen begann. Etwa eine halbe Stunde zog die Demonstration ungestört durch die Dürener Innenstadt und machte ihrem Unmut lautstark Luft! Am Bahnhof löste sich die bis zum Abschluss friedlich verlaufe Demonstration auf. Die anwesenden Beamten sollen im Nachhinein noch versucht haben einige Leute zu kontrollieren, wohl um nicht mit völlig leeren Händen vor ihren Vorgesetzten treten zu müssen. Ein schwacher Trost für den verantwortlichen Polizeiführer, dem damit heute deutlich vor Augen geführt worden ist, daß Repression nur eine Einladung zur Aktion ist. Der Vorabend eines der Schicksalstage des deutschen Volkes ist mit Sicherheit kein Datum an dem wir uns von irgendwelchen Dienern eines feindlichen Systems auf der Nase herumtanzen lassen! Wenn Ihr Euch nicht an Eure Regeln haltet, wozu sollten wir es tun! Nationaler
Sozialismus - jetzt!
AG "National, sozialistisch und revolutionär im Innenstadtverkehr"
Bericht
zur Versammlung in Aachen
Im Vorfeld der Veranstaltung gab es ein wechselvolles juristisches Tauziehen. Am 24. Oktober kündigte Polizeipräsident Klaus Oelze ein Verbot der Veranstaltung an. Dieses kam dann am 29. Oktober – vielleicht wollte man damit, daß man den Veranstalter ein paar Tage warten ließ, einfach die für die Anfechtung verfügbare Zeit verkürzen. Am 4. November entschied das Verwaltungsgericht Aachen auf die Klage und Verfügungsklage des Veranstalters hin, daß die Veranstaltung stattfinden könne; jedoch wurde die Maßgabe erlassen, daß Axel Reitz sie weder leiten noch auf ihr sprechen dürfe. Wohl wegen Überarbeitung und Zeitmangel des von Axel Reitz beauftragten Anwalts unterblieb leider die weitere Anfechtung dieser gerichtlichen Maßnahme, was ich aus grundsätzlichen Erwägungen heraus sehr bedauerlich finde. Das Polizeipräsidium allerdings demonstrierte, daß es mehr Personal hat und mithin Überarbeitung und Zeitmangel dort nicht so die große Rolle spielen. Es legte eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht ein. Außerdem erließ es dann am Freitagvormittag noch die Auflage, daß die Veranstaltung nur rein stationär und nicht als Umzug stattfinden dürfe. Auch gegen die letztgenannte Auflage konnte der Anwalt des Veranstalters leider keine gerichtliche Entscheidung mehr herbeiführen. Dafür war seine Konzentration auf das Hauptthema erfolgreich. Zwar gab – wie zu erwarten war – das Oberverwaltungsgericht am Freitagnachmittag dem Polizeipräsidium recht, aber am späteren Freitagabend, so gegen 21.30 Uhr, kam die Nachricht durch, daß das Bundesverfassungsgericht per Einstweiliger Anordnung die Durchführung der Veranstaltung ermöglicht hatte. Also trafen wir uns am 8. November an einer Seite des Aachener Hauptbahnhofs, die die Zeitungen als "im Schatten liegende und windige Ecke" beschrieben. Wer will dabei böse Absicht vermuten? Nein, so was kann man nicht unterstellen, denn die Gegendemonstration auf der anderen Seite des Bahnhofsvorplatzes lag genauso im Schatten. Nur ob es dort windig war, konnten wir nicht feststellen, weil die übliche Polizeiabsperrung Besuche von hüben nach drüben oder umgekehrt unmöglich machte. Schade eigentlich. Auf der Veranstaltung sprachen in chronologischer Reihenfolge: Meine Wenigkeit als der Versammlungsleiter, da Axel Reitz ja durch gerichtliche Verfügung die Leitung untersagt war; Claus Cremer, NPD-Landesvorsitzender von Nordrhein-Westfalen; Sven Skoda, parteifreier Aktivist; Ingo Haller, NPD-Kreisvorsitzender des nahegelegenen Düren, sowie Paul Breuer, parteifreier Aktivist. Paul ist erst unlängst nach etwa zweieinhalb Jahren Haft entlassen worden; ich denke fast, es war seine erste öffentliche Rede nach der Entlassung. Jedenfalls freuten sich alle, die ihn kannten, sehr darüber, ihn wieder in unserer Mitte zu sehen. Axel Reitz als der Anmelder und Veranstalter war natürlich auch anwesend, blieb aber kraft gerichtlichen Maulkorbes stumm. Die Teilnehmerzahl wurde von der Polizei mit 108 festgestellt. Angemeldet gewesen waren 150. Zweifellos wäre die angemeldete Zahl auch erreicht worden, wenn nicht die Nachricht von der Aufhebung des Verbotes erst am späten Freitagabend gekommen wäre und demzufolge nicht mehr alle interessierten Kameradinnen und Kameraden erreicht hat. Die Gegendemonstranten am Bahnhof waren knapp mehr als wir, zwischen 100 und vielleicht 150. Allerdings gab es insgesamt sechs angemeldete Gegendemonstrationen, an denen nach Angaben der Polizei insgesamt über 2.000 Personen teilgenommen haben sollen.
Nach dem Ende der Veranstaltung kurz vor 15.oo Uhr nahm ein Großteil der Versammlungsteilnehmer noch an einer spontanen Demonstration durch das ungefähr auf halber Strecke zwischen Aachen und Köln gelegene Düren teil. Das Aktionsbüro Nord berichtet darüber:
Auf der Rückfahrt wurde spontan ein Stopp in der Stadt Düren bei Aachen eingelegt, um auf die staatliche Repression und die Willkür entsprechend zu reagieren. Die Polizeibeamten, die wohl mitgeschickt wurden um die Rückreise der Kameraden zu überwachen, trauten ihren Augen nicht als direkt vor dem Dürener Bahnhof Transparente entrollt wurden und sich ein Demonstrationszug lautstark unter den Parolen "Hier marschiert der nationale Widerstand!" und "Nationaler Sozialismus - Jetzt!" seinen Weg in die Dürener Innenstadt zu bahnen begann. Etwa eine halbe Stunde zog die Demonstration ungestört durch die Dürener Innenstadt und machte ihrem Unmut lautstark Luft! Am
Bahnhof löste sich die bis zum Abschluss friedlich verlaufe Demonstration
auf. Die anwesenden Beamten sollen im Nachhinein noch versucht haben einige
Leute zu kontrollieren, wohl um nicht mit völlig leeren Händen
vor ihren Vorgesetzten treten zu müssen. Ein schwacher Trost für
den verantwortlichen Polizeiführer, dem damit heute deutlich vor
Augen geführt worden ist, daß Repression nur eine Einladung
zur Aktion ist. Was den Polizeipräsidenten betrifft, der mit seinem rechtswidrigen Verbot eine erfolgreiche Anfechtung der Auflage unmöglich gemacht hat, so habe ich die Staatsanwaltschaft gebeten, zu prüfen, ob darin Rechtsbeugung im Sinne der einschlägigen Strafvorschrift zu sehen ist. Es wäre übrigens nicht das erste Mal, daß die Staatsanwaltschaft Aachen gegen Polizeipräsident Klaus Oelze wegen Rechtsbeugung ermittelt. Ein solches Verfahren stellten sie im Januar 2007 ein mit der Begründung, er habe damals – in einer Verkehrsangelegenheit – im Rahmen seines Ermessensspielraums gehandelt und mithin nicht strafbar. In diesem Fall aber deutet die vorherige öffentliche Äußerung des Polizeipräsidenten eher dagegen, daß er Ermessen überhaupt ausgeübt hat.... Es wird mal interessant, wie die Staatsanwaltschaft sich selbst und den Polizeipräsidenten da herauswinden möchte... Für Leute, die so was interessiert, wird das Schreiben abschließend dokumentiert:
Staatsanwaltschaft
bei dem Hamburg, 9. November 2008 Vorab Telefax: 0241 / 9425 – 83149
Hiermit bitte ich höflich zu überprüfen, ob der Polizeipräsident von Aachen, Herr Klaus Oelze, Dienstanschrift Polizeipräsidium, Hubert-Wienen-Straße 25 in Aachen, möglicherweise ein Delikt gem. § 339 StGB (Rechtsbeugung) begangen hat. Sachverhalt: Mit Datum vom 16. Oktober meldete Herr Axel Reitz eine öffentliche Kundgebung mit Umzug in Aachen an. Unter dem Datum des 24. Oktober erschien auf der Internetseite des Polizeipräsidiums Aachen eine Pressemeldung, ausweislich derer der oben genannte Herr Oelze bekundet hat, er will und werde alles rechtlich in seiner Mach stehende unternehmen, diesen Aufzug zu verhindern. Am 29. Oktober erließ das PP Aachen eine Verbotsverfügung gegen die von Herrn Reitz angemeldete Versammlung. Am 4. November stellte das Verwaltungsgericht Aachen zum dortigen Aktenzeichen 6 L 478 / 08 die aufschiebende Wirkung der gegen dies Verfügung eingelegte Klage überwiegend wieder her. Hiergegen legte das Polizeipräsidium Aachen Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster ein. (Datum der Beschwedeeinlegung hier nicht bekannt.) Über die Beschwerde entschied das OVG des Landes Nordrhein-Westfalen am Nachmittag des 7. November in der Weise, daß es unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Aachen die aufschiebende Wirkung der Klage wieder aufhob; dortiges Geschäftszeichen nicht bekannt. Ein hiergegen gerichteter Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung gem. § 32 BverfGG zum Bundesverfassungsgericht war hingegen am Abend des 7. November erfolgreich. (Dortiges Geschäftszeichen zur Zeit nicht bekannt.) Das Verbot vom 29. Oktober, das bereits fünf Tage vorher öffentlich angekündigt worden war, hat sich letztlich also im summarischen Verfahren als rechtswidrig erwiesen; es besteht kein Zweifel daran, daß es sich auch im regulären Verfahren als rechtswidrig erweisen wird. Damit kann schon jetzt – vor Abschluß des regulären Verfahrens oder vor Ergehen einer Unterwerfungserklärung des beklagen Polizeipräsidiums Aachen – die Rechtswidrigkeit des dortigen Handelns als evident angesehen werden. Verantwortlich hierfür ist ausweislich seiner öffentlichen Äußerung vom 24. Oktober letztlich der Polizeipräsident, Herr Oelze, in Person. Denn unabhängig von der Frage, wer als sein Erfüllungsgehilfe das Verbot unterzeichnet hat, kann die Veranlassung durch Herrn Oelze als evident angesehen werden. Somit ist zu prüfen, ob das rechtswidrige Verhalten, das offenkundig letztlich auf Herrn Oelze zurückgeht, fahrlässig oder vorsätzlich war; im letztgenannten Falle müßte vom Vorliegen eines Delikts i.S.d. § 339 StGB, nämlich Rechtsbeugung, ausgegangen werden. Die Entscheidung, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel gem. § 15 Abs. 1 – erste Alternative – Versammlungsgesetz zu verbieten, ist eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich eine Ermessensentscheidung verlangt, weil die Formulierung im Gesetz lautet „... kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten....“, also eine sogenannte „Kann-Bestimmung“. Die vorherige öffentliche Ankündigung, alles in seiner Macht stehende tun zu wollen, um diese zu verhindern, spricht evident gegen pflichtgemäßes Ermessen. Damit spricht diese Entscheidung gegen Fahrlässigkeit. Dies gilt um so mehr nach Erlaß des Beschlusses des Fachgerichts der ersten Instanz, des VG Aachen, vom 4. November. Denn die Entscheidung, gegen diesen Beschwerde zum OVG als der zweiten Fachgerichtsinstanz einzulegen, war die Fortführung bzw. Aufrechterhaltung der ursprünglichen Entscheidung, nämlich ein behördliches Verbot gem. § 15 Abs. 1 – erste Alternative – Versammlungsgesetz zu erlassen. Spätestens nach Kenntnisnahme des Beschlusses des VG Aachen vom 4. November kann nicht mehr von Fahrlässigkeit ausgegangen werden, sondern muß im Lichte der vorherigen öffentlichen Äußerung vom 24. Oktober Vorsatz angenommen werden. Ein Auszug aus der Internetseite Polizei NRD wird als Anlage beigefügt; die Beschaffung des behördlichen Verbotes und der fachgerichtlichen Entscheidungen wie auch der höchstrichterlichen Entscheidung bleibt der Ermittlungsbehörde überlassen. Ich bitte höflich, mich vom Gang dieser Angelegenheit in Kenntnis zu halten. Mit freundlichem Gruß Christian Worch
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